Vorbeugen durch Impfung
Der Zoster-Impfstoff richtet sich an die ab 50-Jährigen. Er bietet einerseits Schutz gegen des Ausbrechen einer Gürtelrose selbst, aber vor allem kann die Impfung das Auftreten der langanhaltenden Schmerzszustände (Postherpetische Neuralgie) in vielen Fällen verhindern. Das ist ein wesentlicher Aspekt, weil die heftigen neuralgischen Schmerzen in der Regel nur unbefriedigend behandelbar sind.
Der Impfstoff besteht aus Varicella-Zoster-Viren. Diese Impfviren sind im Vergleich zu den "echten" Windpockenviren abgeschwächt, aber sie sind auf schonende Art in der Lage unser Abwehrsystem nachhaltig zu aktivieren. Auf diese Weise werden ganz bestimmte Imunzellen (sog. T-Lymphozyten) auf den Plan gerufen, die unsere eigenen von der ursprügnlichen Windpockenerkrankung in Kindertagen stammenden Viren in Schach halten.
Die Impfung ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, trotzdem übernehmen bereits viele Kassen die Kosten. Weitere Informationen erhalten sie in der Praxis.
Quelle: www.dgk.de